Insolvenzrecht: Wissenswertes über StaRUG

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft und markiert einen bedeutenden Fortschritt im deutschen Insolvenzrecht. Es unterstützt Unternehmen dabei, frühzeitig finanzielle Schwierigkeiten zu erkennen und Insolvenzen zu vermeiden.Doch gerade für die Fliesenbranche gibt es Aspekte des StaRUG, die oft übersehen werden und wertvolles Potenzial bieten. Handeln Sie nicht erst, wenn es zu spät ist sondern sorgen Sie jetzt mit wenig Aufwand vor.

Frühwarnsystem und Risikomanagement

Kernstück des StaRUG ist das Frühwarnsystem, das Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren. Für Fachhändler und Fliesenleger bedeutet dies, dass sie ein Risikomanagementsystem einführen, das nicht nur finanzielle Kennzahlen, sondern auch Marktbedingungen und branchenspezifische Risiken im Blick hat.

Ein Risiko-Check gibt erste Auskunft über den Stand der Dinge. Risiko-Checks können Ihnen zusätzlich Handlungsoptionen aufzeigen, falls Sie sich bereits in einen kritischen Bereich bewegen. Erfahrene Risiko- und Krisen-Berater aus unserem Netzwerk stehen für jede Handlungsumsetzung bereit.

Restrukturierungsbeauftragter: Mehr als ein Berater

Die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten ist vielseitig und oft unterschätzt. Er agiert nicht nur als Berater, sondern auch als Beobachter der Unternehmensführung oder Prüfer von Sanierungskonzepten. In manchen Fällen macht es sogar Sinn, dass er aus seiner Spezialisten Rolle heraus Entscheidungsbefugnisse erhält und entsprechend agiert.

Das ist in den meisten Fällen eine große Arbeits- und Verantwortungserleichterung für das gesamte Management. Restrukturierungsprozesse gehören in der Regel nicht zumKerngeschäft von Händlern oder Handwerkern. Die Restrukturierungsbeauftragten habennihre Services und Dienstleistungen genauso darauf ausgerichtet.

Außergerichtliche Restrukturierung mit Unterstützung des Gerichts

Das StaRUG erlaubt Ihnen eine außergerichtliche Restrukturierung mit gerichtlicher Unterstützung, ein oft übersehener Vorteil. Im Ernstfall können Sie so, ohne ein formelles Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen, Maßnahmen wie Schuldenstundungen oder Restrukturierungspläne umsetzen. Risiko- und Krisen-Berater können hier eine Schlüsselrolle spielen und Sie optimal durch diesen Prozess führen.

Mitbestimmung der Gläubiger: Rechte und Schutzmechanismen

Im StaRUG-Prozess spielen Gläubiger eine entscheidende Rolle. Fachhändler und Fliesenleger können durch gezielte Beratung lernen, die Mitbestimmungsrechte der Gläubiger bestmöglich zu nutzen. Gläubigergruppen stimmen über den Restrukturierungsplan ab, und jede Gruppe muss dem Plan mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen. Dies bietet den Gläubigern erhebliche Mitbestimmungsrechte und stellt gleichzeitig sicher, dass keine Gruppe benachteiligt wird.

Flexibilität des Restrukturierungsplans

Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des StaRUG und bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Der richtige Risiko- und Krisen-Berater kann dabei unterstützen, maßgeschneiderte Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Situation zu entwickeln. Dies reicht von der Stundung von Verbindlichkeiten bis hin zu operativen Umstrukturierungen. Der Plan kann auch Regelungen zur Unternehmensführung und geplanten Investitionen enthalten, um langfristige Stabilität zu sichern.

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Ein oft übersehener Vorteil des StaRUG ist der Schutz vor Insolvenzanfechtung. Maßnahmen, die im Rahmen eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens getroffen werden, sind weitgehend vor einer späteren Insolvenzanfechtung geschützt. Dies bietet Gläubigern und Investoren zusätzliche Sicherheit und erhöht dieBereitschaft zur Mitwirkung an der Restrukturierung und Unterstützung eines Unternehmens in einer Krise.

Internationale Dimensionen des StaRUG

Das StaRUG erleichtert die Restrukturierung von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten durch die Förderung der Anerkennung und die Durchsetzung von Restrukturierungsplänen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Dies ist besonders relevant für international tätige Unternehmen in der Fliesenbranche.

Der Autor

Gründer und Geschäftsführer der Risk Communication 360 Siegfried F. Orendi. Fotos: Risk Communication 360
Gründer und Geschäftsführer der Risk Communication 360 Siegfried F. Orendi. Fotos: Risk Communication 360

Siegfried F. Orendi von der Risk Communication 360 GmbH hat über vier Jahrzehnte umfassende Erfahrungen als Führungskräfte-Coach und Berater, sowie Wirtschaftsmediator gesammelt. Die RISK Communication 360 GmbH enthaftet Steuerberater & Geschäftsführer durch Risk-Audits & -Checks mit Risikofrüherkennungssystem als präventive Maßnahme zur Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 102 StaRUG.

Mehr dazu hier.

 

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