Die Sto SE & Co. KGaA mit Sitz in Stühlingen hat am Ende 2015 insgesamt 50,1 % der Gesellschaftsanteile des Dillenburger Klinker- und Keramikspezialisten Ströher erworben. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 1,2 Mrd. € ist Sto einer der international bedeutenden Hersteller von Produkten und Systemen für Gebäudebeschichtungen. Durch den Anteilsverkauf werden nicht nur eine langjährige Partnerschaft manifestiert und strategische Optionen gesichert, sondern wird auch die Nachfolgeregelung für Ströher vorausschauend auf den Weg gebracht, heißt es dazu in einer Presseinformation von Ströher.
Gerhard Albert, Vorsitzender der Geschäftsführung und Ströher-Gesellschafter: „Schon seit einigen Jahren geht das Verhältnis zum Sto-Konzern durch eine sehr intensive Projektarbeit über das des reinen Lieferantenstatus hinaus. Der Verkauf von Anteilen ist der nächste Schritt, um die Innovationsführerschaft und Schlagkraft als Extrudierspezialist und Keramikproduzent für Fassaden- und Bodenbeläge im Außen- und Innenbereich weiter auszubauen. Da ich selber auf die 60 zugehe, hat mich auch die Frage der Nachfolgeregelung für Ströher seit geraumer Zeit beschäftigt. Mit dem Einstieg des Sto-Konzerns ist hier auf allen Ebenen eine gute Lösung gelungen.“
Rainer Hüttenberger, Sprecher des Sto-Vorstands: „Mit Ströher haben wir jetzt in puncto Fassaden- und Bodenkeramik den passenden Partner und Klinkerspezialisten gefunden. Da Sto aktuell über 160 Erfindungen als Schutzrecht angemeldet hat, darf man gespannt sein, wie sich Ströher als Technologieführer weiter entwickeln wird.“
Der Sto-Konzern und die Ströher GmbH planen, ihre Aktivitäten insbesondere im Bereich der Fassadenkeramik für Fassadensysteme auszuweiten und durch die Zusammenarbeit ihre Marktstellungen weiter auszubauen. Dafür werden sich der Bereich Fassade des Sto-Konzerns und der Geschäftsbereich Fassade der Ströher GmbH weiter verzahnen. Der Vertrieb aller Ströher-Keramiksortimente auf nationaler und internationaler Ebene wird auch weiterhin über die etablierten Distributionskanäle erfolgen. Auch personell wird es keine Veränderungen geben. Der Anteilserwerb steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Kartellbehörden.