Schwarzarbeit: das Krebsgeschwür der deutschen Bauwirtschaft

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der Zusammenschluss des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks mit 380.000 Betrieben, veranstaltete vor kurzem in Berlin ein Fachforum zur Schwarzarbeitsbekämpfung unter dem Motto „Illegal ist unsozial! Wider die Schwarzarbeit am Bau.“

Zur Eröffnung sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider: „Die Schwarzarbeit ist das Krebsgeschwür der deutschen Bauwirtschaft. Sie belastet all jene Betriebe, die ihre Mitarbeiter legal beschäftigen.“

In seinem Vortrag „Schattenwirtschaft in Deutschland: Wo stehen wir? quantifizierte Prof. Dr. Friedrich Schneider von der Universität Linz den Anteil der Schattenwirtschaft im Baugewerbe: „Alle verfügbaren Daten zur Abgrenzung der Leistungen der Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit machen es plausibel, dass diese im Baugewerbe einen Anteil von 27 Prozent hat.“

Dazu sagte Schneider: „Unsere 380.000 Betriebe werden durch illegale, halblegale und scheinlegale Akteure auf dem Baumarkt bedrängt, zum Teil auch verdrängt und reguläre Arbeitsplätze bedroht. Die Erscheinungsformen, die wir in diesem Bereich registrieren, sind vielfältig. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung reichen von der Nichteinhaltung des Mindestlohns, über „ohne Rechnung“ zu arbeiten bis zu organisierter Scheinselbstständigkeit und Illegalität. Es werden Mitarbeiter um ihren Lohn geprellt, Lohnabrechnungen gefälscht und Umsatzsteuern hinterzogen. Davor kann keiner die Augen verschließen; und das wollen wir besonders nicht, denn wir stehen für die Einhaltung von Recht und Gesetz.“

Das Gutachten von Prof. Schneider zeigt, dass verschiedene Maßnahmen der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der Schattensektor nicht gewachsen ist. Ein Beispiel ist die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. „Diese sollte nach unserer Auffassung noch ausgeweitet werden“, so Karl-Heinz Schneider. „Besonders wichtig ist auch, dass die Steuern- und Sozialabgabenlast reduziert wird, damit der Abstand zwischen Brutto und Netto und damit die Neigung zur Schwarzbeauftragung geringer wird.“

Weitere Rahmenbedingungen könnten wie folgt durch die Politik verbessert werden:

· Die Zahl der Einmannbetriebe ist im Bauhandwerk explosionsartig angestiegen. Um Scheinselbständigkeit zu verhindern, muss der Informationsaustausch zwischen Institutionen, die hilfreiche Daten zur Schwarzarbeitsbekämpfung liefern können, verbessert werden. Darüber hinaus ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht für die Gewerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Raumausstatter und Rollladen- und Sonnenschutztechniker erforderlich.

· Prüfung einer Versicherungspflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige.

· Die Kontrolltätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf deutschen Baustellen bleibt weiterhin das A und O in der Schwarzarbeitsbekämpfung. Dafür muss die FKS mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sein. Es darf kein Vollzugsdefizit entstehen.

· Die Öffentlichen Auftraggeber müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die Einhaltung der Mindestlöhne und der sonstigen zwingenden Arbeitsbedingungen bei der Auftragsvergabe kontrollieren.

· Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit ist erforderlich, um zu einer effektiveren Strafverfolgung zu kommen.

· Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Renovierung von privatem Wohnraum hat sich als Maßnahme gegen die Schwarzarbeit in vielen EU-Staaten bestens bewährt und sollte auch in Deutschland geprüft werden.

 

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