Vorläufiges Insolvenzverfahren bei Enmon

Unternehmen kann nach ersten Gesprächen fortgeführt werden

Wie Enmon in einem Anschreiben an seine Kunden informiert, musste die Geschäftsleitung der Enmon GmbH am 25.05.2023 beim zuständigen Amtsgericht in Heidelberg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stellen. Das Amtsgericht Heidelberg hat am gleichen Tag Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Geschäftsleitung war nach eigenen Aussagen zu diesem Schritt aufgrund des dramatischen Auftragsrückgangs in der Baubranche binnen der letzten Monate gezwungen.

Insolvenzverfahren mit Sanierungsmöglichkeiten

Das Insolvenzverfahren und die damit verbundenen Sanierungsmöglichkeiten bilden einen wichtigen Schritt, um das bestehende Unternehmen zu erhalten. Unter der Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde die Belegschaft des Unternehmens informiert und die ersten Schritte zu Sicherstellung der Fortführung des Geschäftsbetriebes umgesetzt. Dazu Enmon Geschäftführer Tomas Matlari: “Aufgrund der weiteren ersten Tätigkeiten, speziell der Gespräche mit dem Spediteur und den Lieferanten sowie einer Wertung der laufenden Aufträge stellte sich heraus, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann. Ein ausreichender Warenbestand von ca. 500.000 qm Fliesen ist zudem sofort verfügbar. Die  wichtigsten Lieferanten aus Italien haben bereits zugesagt, die bestehenden Serien weiter zu produzieren.”

Enmon baut auf die Unterstützung der Kunden

Ziel ist es, mit der Unterstützung der Kunden den Geschäftsbetrieb fortzuführen und zu sanieren. Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Enmon sichern ihren Kunden  weiterhin eine professionelle Durchführung der Aufträge und Bestellungen zu.

Enmon hofft, das die bestehenden Aufträge nicht  gekündigt werden und dass das Unternehmen mit möglichst vielen neuen Aufträgen versehen wird, um die Sanierungsbemühungen zu einem schnellen Abschluß zu bringen. Matlari: “Enmon sorgt für eine sorgfältige und termingerechte Ausführung. Die Ansprechpartner im Unternehmen sind weiterhin für die Kunden  erreichbar und stehen  für Rückfragen weiter zur Verfügung.”

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