Koalition plant Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Berufen

Darunter u.a. Fliesenleger, Orgelbauer oder Raumausstatter

Wie wir bereits gestern aktuell in einer Spiegel Online-Meldung berichteten, soll die Meisterpflicht im Fliesenleger-Handwerk zurückkommen. Darauf haben sich am Montag die Koalitionsfraktionen und das Bundeswirtschaftsministerium geeinigt. Insgesamt wollen CDU und SPD die Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen wieder einführenIn einigen Handwerksberufen wie Fliesenleger, Orgelbauer oder Raumausstatter könnte die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Man wolle damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen, teilten Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol in Berlin mit. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sollen einen Bestandsschutz erhalten und ihr Handwerk auch weiterhin selbstständig ausüben dürfen.

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:

„Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80 % der Lehrlinge ausbilden.

Wir erwarten nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“

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