Änderungen im Recht der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Zum 1. Januar 2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Das Regelwerk enthält auch wichtige Änderungen im BGB, unter anderem im Recht der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Insbesondere die Regelungen zur Haftung für den Ausbau mangelhafter und den Einbau neuer mangelfreier Sachen wurden neu gefasst.

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Quelle: Änderungen im Recht der kaufrechtlichen Mängelhaftung

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