Neue Corporate Social Responsibility-Richtlinie der EU

Viele Unternehmen engagieren sich freiwillig für Umwelt und Gesellschaft. Nun werden größere Betriebe dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Ob diese helfen, das Engagement voranzutreiben, ist allerdings fraglich. Denn Interessenskonflikte werden dadurch nicht gelöst, so die Meinung des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln (IW).

Ab dem kommenden Geschäftsjahr müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Nachhaltigkeitsberichte offenlegen. Die Berichte sollen zeigen, inwiefern ein Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Damit hat der Bundestag nun die Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie der EU umgesetzt. Das Gesetz macht deutlich, dass Unternehmen zunehmend kritisch betrachtet werden und Kunden verstärkt auf die sozialen und ökologischen Aktivitäten der Betriebe achten. Doch Unternehmen sind der Gesetzgebung häufig voraus. So engagieren sich laut einer Umfrage der IW Consult im Auftrag der Bertelsmann Stiftung rund 87 Prozent der größeren Unternehmen im Bereich der Bildung. Zudem möchten 85 Prozent die Gesundheit ihrer Mitarbeiter stärken, 83 Prozent engagieren sich sozial und 80 Prozent der Betriebe setzen sich für die Umwelt ein. Die meisten arbeiten dafür mit gemeinnützigen und karitativen Organisationen oder anderen Unternehmen zusammen. Auch Hochschulen sind beliebte Partner.

Dennoch gibt es Entwicklungs- und Professionalisierungspotenzial – insbesondere bei der Messung und Bewertung des Engagements. Denn per Definition sollten die Maßnahmen in den Kernprozess des Unternehmens eingebunden und sozial, ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein. Sie sollen also sowohl dem Betrieb als auch der Gesellschaft nutzen. Ein Diskussionspunkt bleibt zudem, wie weit die unternehmerische Verantwortung überhaupt gehen kann. Sollten Unternehmen auch für das Handeln von Vertragspartnern wie Zulieferern zur Rechenschaft gezogen werden? Wie weit geht die Freiwilligkeit der Maßnahmen, wann beginnt die Verpflichtung?

Das jetzt in Kraft getretene Gesetz wird vielleicht dazu führen, dass die Messungs- und Reportingstandards verbessert werden. Es wird aber nicht dabei helfen, ein einheitliches Verständnis von Unternehmensverantwortung zu entwickeln. Konflikte zwischen den Interessen verschiedener Anspruchsgruppen wie Mitarbeitern, Eigentümern oder Kunden lassen sich nur im Dialog, nicht aber durch einen Bericht auflösen, so das Institut der deutschen Wirtschaft weiter.

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