Bauwirtschaft: Arbeitgeber stimmen Tarifvorschlag zu

Tarifrunde 2021 erfolgreich beendet

Mit der Annahme des am 15. Oktober 2021 vereinbarten Tarifpakets durch die beiden Arbeitgeberverbände, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ist die Tarifrunde 2021 erfolgreich beendet worden. Die Tarifvertragsparteien hatten sich zuvor in insgesamt sieben Runden, die beiden letzten unter der Moderation des Schlichters, Prof. Rainer Schlegel, auf ein umfangreiches Tarifpaket mit einer Laufzeit von 33 Monaten verständigt.

Dieses sieht für die Beschäftigten im Westen Lohnerhöhungen in drei Schritten vor, und zwar 2 % zum 1. November, 2,2 % zum 1. April 2022 und noch einmal 2 % zum 1. April 2023. Für die Monate Juli bis Oktober 2021 wird eine Coronazahlung in Höhe von 500 Euro gewährt. Die Beschäftigten im Osten erhalten ab dem 1. November 2021 3,0 % mehr Lohn sowie eine Coronazahlung in Höhe von 220 Euro; ab dem 1. April 2022 erhöhen sich die Löhne um 2,8 % und ab dem 1. April 2023 um 2,7 %. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten im Westen Einmalzahlungen in Höhe von 400 Euro zum 1. April 2022 und 450 Euro zum 1. April 2023. Darüber hinaus wurde eine stufenweise Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vereinbart. Auch für die von der IG BAU geforderte Wegestreckenentschädigung wurden pauschale, nach Kilometern gestaffelte Beträge vorgesehen.

Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, erklärte zu dem Tarifpaket: „Wir hatten langwierige und schwierige Verhandlungen mit einer komplizierten und zum Teil auch neuen Materie. Nun haben unsere Mitgliedsverbände ihre Zustimmung dazu gegeben. Die Einigung auf maßvolle Lohnerhöhungen im Westen, flankiert durch Corona- bzw. Einmalzahlungen, die vereinbarten Schritte zur weiteren OstWest-Angleichung sowie neue Regelungen zur Wegestreckenentschädigung waren für uns ein akzeptabler Kompromiss.“ Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie ergänzte: „Unsere Mitgliedsunternehmen haben dem Tarifvorschlag aufgrund der langen Laufzeit und der damit verbundenen Planungssicherheit sowie dem zeitlichen Vorlauf bis zur Einführung der Wegestreckenentschädigung ab dem Jahr 2023 zugestimmt.“

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