Baugewerbe zu Wohnungsbaugipfel bei Bauminister Seehofer
Umsetzung des 10-Punkte-Programms aus der letzten Gr0ßen Koalition gefordert
Anlässlich des ersten Treffens der Bau- und Wohnungswirtschaft mit dem neuen Bauminister Horst Seehofer erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa:
„Wir begrüßen die Fortführung des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen durch den neuen Bauminister und das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, 1,5 Mio. neue Wohnungen zu bauen. Dafür müssen die Weichen jetzt richtig gestellt werden. Hierfür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und keine Diskussion zur Unzeit über bewährte Standards.
Denn vor allem Investoren und Häuslebauer, aber auch die Bauunternehmen brauchen hierfür Planungssicherheit. Dazu gehören auch die Wohnungsbaugesellschaften, die für Planung und Bau von rund 80.000 notwendigen Sozialwohnungen jährlich zuständig sind. Für sie ist insbesondere die uneingeschränkte Fortgeltung der VOB/A von Bedeutung. Eine Diskussion über die seit 1926 bewährten Grundlagen käme zur Unzeit und würde Investoren und Bauunternehmen verunsichern.
Zudem braucht die Branche Sicherheit in Bezug auf die Eigenschaften von Bauprodukten. In der letzten Legislaturperiode ist das bewährte heimische System der Fremdüberwachung (Ü-Zeichen) mit unkompliziertem Nachweis der Produkteigenschaften vom EuGH als europarechtswidrig verurteilt worden. Die neue Bundesregierung ist daher aufgefordert, möglichst schnell ein unbürokratisches und rechtssicheres Verfahren zum Nachweis über die Eigenschaften von Bauprodukten auf den Weg zu bringen – im Interesse von Investoren und Verbrauchern. Die Bauwirtschaft steht hierzu als Partner gerne zur Verfügung.
Das deutsche Baugewerbe steht für rund 90 % des gesamten Wohnungsbaus in Deutschland. Die überwiegend mittelständisch geprägte Bauwirtschaft hat in der vergangenen Legislaturperiode rund 1 Mio. neue Wohnungen gebaut und ist auch in der Lage, mehr Wohnungen zu bauen, wenn die Rahmenbedingungen hierfür stimmen – und wenn Investoren entsprechend Aufträge erteilen.
Zudem sollte im Bereich der Planungsbeschleunigung ein ganzheitlicher Ansatz gefunden werden. Es ist nicht zielführend, wenn sowohl im Verkehrs- als auch im Bauministerium parallel über Planungsbeschleunigung nachgedacht wird. Ein einheitliches Planungsbeschleunigungsgesetz sowohl für die Infrastruktur als auch den Wohnungsbau ist hier der richtige Weg.“