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Neue Ausbildungsordnungen treten zum 1. August in Kraft

Die Anforderungen an das Bauen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Die Bauwirtschaft hat darauf reagiert und ihre Ausbildung neu geordnet. Ab dem 1. August 2026 gelten bundesweit neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe im Aus-, Hoch- und Tiefbau.

„Die neuen Ausbildungsordnungen sind ein Meilenstein. Bund, Länder und Sozialpartner haben gemeinsam etwas Großes erreicht. Damit stellen wir die Baupraxis auf die Anforderungen von morgen ein. Die seit 1999 geltenden Inhalte haben wir grundlegend überarbeitet, bauliche Aspekte zu Klimaschutz, Bauen im Bestand und Nachhaltigkeit rücken in den Vordergrund. Mit dieser Reform kann die Bauwirtschaft die Energiewende weiter vorantreiben“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Neue inhaltliche Schwerpunkte

Bauliche Aspekte zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind künftig von der Arbeitsplanung über die Baustelleneinrichtung bis zur Qualitätskontrolle durchgängig verankert. Neu hinzu kommt für alle Bauberufe das Thema Bauen im Bestand. Aus den Bereichen zur Wärmedämmung werden Energieeffizienzmaßnahmen in und an Bauwerken und Bauteilen.

Auch die Prüfungsstruktur ändert sich. Für die 16 dreijährigen Berufe entfällt die Zwischenprüfung, an ihre Stelle tritt eine gestreckte Prüfung: Teil I im vierten Ausbildungshalbjahr und Teil II am Ende der Ausbildung. Die zweijährigen Berufe werden über ein Anrechnungsmodell mit den dreijährigen verzahnt und gewinnen so an Durchlässigkeit. Verpflichtend bleiben mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung bei einer dreijährigen Ausbildung.

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