ZDH: Infektionsschutzgesetz zu inzidenzbezogen

Präsident Hans Peter Wollseifer hält es für interpretationsanfällig

Zu der vom Bundestag vor kurzem beschlossenen Notbremsen-Novelle des Infektionsschutzgesetzes erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„So richtig die Verständigung auf bundesweit einheitliche Kriterien für das Ziehen der Notbremse ist, so unzulänglich ist die jetzt gefundene Regelung. Es bleibt problematisch und bildet das Infektionsgeschehen vor Ort nur unzureichend ab, dass weiter einzig die Inzidenz im betreffenden Landkreis entscheidend dafür ist, ob die Bundes-Notbremse mit den damit verbundenen, teilweise sehr umfänglichen Grundrechtseingriffen gezogen werden muss

Zudem sind die Regelungen nicht hinreichend präzise, wodurch sie interpretationsanfällig sind und zu unterschiedlichen Auslegungen vor Ort führen werden. Damit bringt auch das novellierte Infektionsschutzgesetz nicht die Klarheit und Planungssicherheit, die viele unserer Handwerksbetriebe – und besonders die überregional tätigen Betriebe – erhofft hatten, und die sie in diesen ohnehin ungewissen Zeiten so dringend brauchen. Im Gegenteil: Trotz dieser für die Betroffenen oft unklaren Vorgaben drohen ihnen bei Nichteinhaltung der Regeln erhebliche Bußgelder oder Strafen.

Dass parallel zur Notbremsen-Novelle nun gleichzeitig auch die Testangebotspflicht für Betriebe gegenüber ihren Beschäftigten nahezu im Tagesrhythmus auf zweimal die Woche erhöht werden soll, kann nur als neuerliche und vor allem ungerechtfertigte Misstrauenserklärung der Politik gegenüber der Unternehmerschaft gewertet werden und verkennt völlig den großen Einsatz unserer Betriebe bei der Pandemieeindämmung.“

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