Schlüter-Produkte frei von HBCD

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Gute Nachricht für alle Verarbeiter von Schlüter-Produkten aus Polystyrol: Sie sind nicht vom HBCD-Verbot in Baustoffen betroffen. Das bedeutet, dass Verschnittreste der Produkte auch weiterhin nicht als Sondermüll entsorgt werden müssen.

Am 30. September 2016 ist die europäische Verordnung (EU) 2016/460 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Kraftstoffe in Kraft getreten. Im Zuge dieser Verordnung wurde zur Tabelle von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) mit einer Konzentrationsgrenze von 1.000 mg/kg hinzugefügt und gilt somit als „gefährlicher Abfall“.

Schlüter-Systems macht darauf aufmerksam, dass dieses Flammschutzmittel bei der Herstellung von Schlüter-Produkten aus Polystyrol nicht zum Einsatz kommt. Das betrifft im Einzelnen:
– Schlüter-Kerdi-Board,
– Schlüter-Bekotec-EN/P und -Bekotec-EN/PF Noppenplatten sowie
– Schlüter-Kerdi-Shower Gefälleboards.

Baustellenübliche Restmengen dieser Produkte können wie bisher dem Restmüll zugeführt werden – es besteht keine Notwendigkeit, solche Reste als Sondermüll zu entsorgen.
Eine Bestätigung der HBCD-Freiheit der genannten Produkte steht auf der Internetseite www.schlueter.de zur Verfügung und kann auch bei Schlüter-Systems angefordert werden.

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