Studentin Meike Menzel der Universität Kassel schrieb ihre Masterarbeit zu dem Thema der Re-Vermeisterung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk. Die zentrale Fragestellung der Masterarbeit war: Welche Auswirkung auf die Ausbildungsleistung und Ausbildereignung hat die Re-Vermeisterung im Fliesen-Platten- und Mosaikleger-Handwerk? Dabei sollten sowohl die Qualität und Quantität der Daten verbessert werden, indem fehlenden Daten, die in der Lehrlingsrolle nicht erfasst werden müssen, mithilfe eines Online-Fragebogens bei den Betrieben abfragt und anschließend auswertet wurden.
Die Ergebnisse der Arbeit können wie folgt zusammengefasst werden: Ein signifikanter Anstieg bei der Ausbildereignung und der Ausbildungsleistung hat nicht stattgefunden. Dies kann durch diese Studie damit begründet werden, dass die Potentiale zur Gewinnung neuer Qualifikationsinhaber (Teilnehmer ohne Qualifikation und Teilnehmer mit Gesellenbrief) größtenteils in den Bestandsschutz abgewandert sind. Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkung der Re-Vermeisterung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk feststellbar. Darüber hinaus haben sich in der Studie weitere Faktoren gezeigt, die relevant sind, um die Ausbildungsleistung im Handwerk zu steigern. Ohne weitere Veränderungen im Handwerk kann daher ebenfalls festgestellt werden, dass eine Steigerung der Ausbildungsleistung nicht allein durch die Re-Vermeisterung des Handwerks vollzogen werden kann.
Die Arbeit führt im Detail zu folgenden zentralen Ergebnissen:
- Die Qualifikationen sind in ihrer Gesamtheit nach dem Zeitpunkt der Re-Vermeisterung nicht signifikant gestiegen.Von den insgesamt 181 Qualifikationen sind 158 Qualifikationen vor dem Zeitpunkt der Re-Vermeisterung erworben worden und 23 nach dem Zeitpunkt der Re-Vermeisterung. Damit ist etwa zwei Jahre nach der Handwerksnovelle 2020 der Anteil der Qualifikationen um 14,5 % gestiegen. Da im Jahresdurchschnitt lediglich eine Steigerung von 7,25 % erzielt wurde, kann von keiner signifikanten Steigerung gesprochen werden.
- Die Eintragungen in die Lehrlingsrolle sind nach dem Zeitpunkt der Re-Vermeisterung nicht signifikant gestiegen. Von den 143 teilnehmenden Betrieben wurden nur 10 (also 7 %) nach dem Zeitpunkt der Re-Vermeisterung in die Lehrlingsrolle eingetragen.
- Es ist eine Auswirkung der Bestandsschutzregelung in der Novelle 2020 auf die Ausbildungsleistung zu erkennen. 81 % der Betriebe, die über den Bestandsschutz in der Handwerksrolle eingetragen sind, bilden nicht aus. Im Hinblick auf die Ausbildereignung haben nach dem Zeitpunkt der Re-Vermeisterung 23 der Betriebe eine Qualifikation zur Eintragung in die Handwerksrolle genutzt, während 80 Betriebe sich über den Bestandsschutz haben eintragen lassen. Auch hier zeigt sich die Auswirkung der Bestandsschutzregelung auf die Generierung von Qualifikationen.
- Folgende weitere Faktoren, die die Ausbildungsleistung beeinflussen, wurden festgestellt:
- Die schwere körperliche Arbeit im Handwerk.
- Fehlende Lobbyarbeit für das Handwerk.
- Die Rahmenbedingungen der Ausbildung.
- Betriebliche Faktoren, wie die Anzahl der ausgeübten Gewerke und diepersonelle Betriebsgröße.
- Die Strukturen der Handwerksorganisation und das Interesse der Jugendlichen an einer Ausbildung im Handwerk.
- Zum jetzigen Zeitpunkt konnte kein signifikanter Anstieg der Qualifikationen zur Eintragung in die Handwerks- und Lehrlingsrolle festgestellt werden. Aufgrund der rechtlichen Regelung des § 126 der Handwerksordnung kann der Bestandsschutz nicht mehr in dem Maße wie zu Beginn der Re-Vermeisterung von den Betrieben genutzt werden, sodass allein aufgrund dieser Tatsache die Qualifikationen zur Eintragung in die Handwerksrolle steigen werden und somit auch die Qualifikationen zur Eintragung in die Lehrlingsrolle, wenn, wie diese Studie gezeigt hat, die Betriebe weiterhin inhabergeführt bleiben.