
Korrekte Bauverträge nach neuem Recht
Mit Beginn des Jahres ist eine Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Sie gilt für alle Verträge, die ab 1.1.2018 geschlossen werden. Durch das neue Gesetz wird unter anderem die kaufrechtliche Mängelhaftung neu geregelt. Welche Konsequenzen haben die Änderungen für die tägliche Praxis? Was müssen Inhaber von Bauunternehmen über Vergütungsanspruch, Abnahme und Vertragsstrafen wissen? In einer halbtägigen Seminarreihe informiert der Baustoffhersteller Saint-Gobain Weber im Januar über das neue Bauvertragsrecht und gibt Werksunternehmern damit Sicherheit im Arbeitsalltag. Die Veranstaltungen richten sich an Stuckateure, Maler, Fliesen-, Boden- und Estrichleger sowie Bautenschützer.
Eine Übersicht über alle Termine und Veranstaltungsorte finden Sie online unter sg-weber.de/akademie. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldungen sind telefonisch (Tel. 07668/ 711444), per E-Mail (akademie@sg-weber.de) oder über die Weber-Fachberater möglich.
Die Termine im Überblick: 25.01.2018, 13-17 Uhr in Münster, 30.01.2018, 13-17 Uhr in Hamburg.