Handwerker-Einsatz in Quarantäne-Häusern nur mit Schutzkleidung

Tipps und Ansprechpartner für den Umgang mit der Pandemie

Wie die Handwerkskammer Düsseldorf mitteilt, sollten Wohnungen und Häuser von Personen, die unter Quarantäne stehen, nur im äußersten Notfall und unter massiven Schutzvorkehrungen betreten werden. Das Gesundheitsamt Wuppertal informierte auf Nachfrage, dass Handwerker auch dringliche Einsätze in Wohnungen oder Häusern auf einen gesundheitlich unbedenklichen Zeitpunkt verschieben sollen, deren Bewohner in Quarantäne aufgrund des Covid-19-Virus sind. Allenfalls Arbeiten an unaufschiebbaren Gefahrenherden am Gebäude, die die Sicherheit der Bewohner bedrohten, könnten einen Handwerkereinsatz in einem Gebäude, das akut der Quarantäne dient, rechtfertigen.

Die Handwerker, die einen solchen Noteinsatz durchführen, müssen nach Maßgabe des Robert-Koch-Instituts zwingend Schutzbrille, eine Atemschutzmaske Klasse FFP 3, einen Einmal-Überkittel sowie Latexhandschuhe tragen und Händedesinfektion betreiben. Darüber hinaus müssen diese Kräfte im An- und Ablegen von Schutzkleidung geschult sein. Kurse bieten Rettungsdienste, THW und Feuerwehren an. Sie werden in der augenblicklich ausgeprägten Einsatzsituation dieser Dienste jedoch nicht vermehrt angeboten. Handwerker, die unter den genannten Schutzvorkehrungen Arbeiten in Quarantäne-Aufenthaltsbereichen durchgeführt haben, gehören anschließend zum Kreis der Kontaktpersonen, die selbst in Quarantäne gehen müssen, falls am Einsatzort eine in Quarantäne befindliche Person positiv auf den Covid-19-Erreger getestet wurde. (Quelle: Gesundheitsamt Wuppertal)

So minimieren Sie das Ansteckungsrisiko

Mit diesen Maßnahmen können Sie das Risiko senken, sich mit dem Coronavirus und anderen Erregern zu infizieren:

– Achten Sie auf sorgfältige Handhygiene. Eine Anleitung in fünf Schritten bietet die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

– Beim Händewaschen sind Desinfektionsmittel eine gute Unterstützung, müssen aber nicht sein. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich mit Seife.

– Halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette. Wie diese aussieht, erklärt die BZgA auf ihrem Portal
www.infektionsschutz.de.

– Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Erkrankten.

– erzichten Sie auf das Händeschütteln.

Diese Maßnahmen schützen Sie natürlich auch vor anderen akuten Atemwegserkrankungen – zum Beispiel vor der nächsten Grippewelle. Experten empfehlen dieselben Maßnahmen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind.

Weitere Infos erhalten sie hier:

Bundesgesundheitsministerium
Robert-Koch-Institut

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? In NRW helfen z.B. das

Beratungszentrum Düsseldorf
Tel. 0211 8795-328

Beratungszentrum Ruhr
Tel. 0208 82055-30

Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Hinweise
Leitfaden “Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie” (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände)

Leitfaden zur Erstellung der Gefährungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen (BZgA)

Handwerksblatt: Die wichtigsten Tipps für Betriebe

 

 

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