Bauwirtschaft sieht Lieferkettengesetz kritisch

Unangemessene Benachteiligung und Sanktionen für die deutsche Bauwirtschaft

Der Bundestag hat das sog. Lieferkettengesetz verabschiedet. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen werden dazu angehalten, in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, Verletzungen der Menschenrechte zu unterbinden.

“Wir begrüßen zwar die Zielsetzung des Gesetzes. Faire Arbeitsbedingungen und die Berücksichtigung des Umweltschutzes sind Werte, für die unsere Branche uneingeschränkt eintritt. Aber das Gesetz benachteiligt unseren Wirtschaftszweig unangemessen. Es kann ganz einfach nicht die Aufgabe der Bauwirtschaft in Deutschland sein, im Ausland für höhere Sozialstandards zu sorgen. Das ist Aufgabe der Politik und nicht der Bauwirtschaft.“ Mit diesen Worten kritisierte Klaus Rohletter, Präsident der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz, die aktuelle politische Weichenstellung.

Der Verband bewertet vor allem die angedrohten Sanktionen als unverhältnismäßig. Der drohende Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für ein Fehlverhalten von ausländischen Lieferanten könne existenzgefährdend sein, obwohl eine effektive Kontrolle faktisch und rechtlich nicht möglich ist. Im Gegensatz zur stationären Industrie sei die Bauwirtschaft auch organisatorisch nicht in der Lage, die gesamte Lieferkette bis ins Ausland zu überprüfen. Vor allem der nationale Alleingang der Bundesregierung und der Verzicht auf ein europaweit einheitliches abgestimmtes Handeln löst Unverständnis aus. Da das Gesetz Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht erfasst, werde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Bauwirtschaft belastet und gefährdet.

Rohletter zeigt auch mit Blick auf das deutsche Vergaberecht wenig Verständnis für den politischen Ansatz. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind die Vorgaben für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Bauaufträgen geregelt. Das gilt auch für die schärfste Sanktionen, den möglichen Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Diese Regelungen könnten nicht nach Belieben und ausschließlich zu Lasten von deutschen Unternehmen erweitert werden. Die Chancengleichheit müsse gewahrt bleiben. „Das ist kein guter Tag für unsere heimische Wirtschaft “ fasste Rohletter die Kritik der Bauwirtschaft zusammen.

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